Matching-
Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Wenn Sie Kooperationsvorhaben im Nord- und Ostseeraum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Maßnahmen, die der Entwicklung und Umsetzung der ostsee- und nordseepolitischen Vorgaben der Landesregierung dienen.
Sie erhalten die Förderung vor allem in folgenden Kooperationsbereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab.
Sie müssen grundsätzlich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbringen.
Bei Projekten mit einem Zuschussbedarf von weniger als EUR 1.000 ist eine Förderung ausgeschlossen.
Anträge richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta