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Copilot für Förderungen
16. Dez. 2022 | Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Wenn Sie als Sozialbetrieb Maßnahmen planen, die Langzeitarbeitslosigkeit verringern helfen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die Betreuung und Anleitung von in Sozialbetrieben beschäftigten ehemaligen Langzeitarbeitslosen mit Produktivitätseinschränkungen und/oder Vermittlungshemmnissen.
Sie als Sozialbetrieb erhalten die Förderung für Ihre Personalausgaben für die sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung der teilnehmenden Langzeitarbeitslosen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für jede teilnehmende langzeitarbeitslose Person werden über einen Zeitraum von maximal 30 Monaten anteilige Personalausgaben in Höhe von 0,2 Vollzeitäquivalenten für sozialpädagogische Betreuung und fachliche Anleitung gefördert.
Die Höhe der Förderung beträgt pro Vollzeitäquivalent monatlich bis zu EUR 4.726 für bis zu 36 Monate.
Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte online bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ein.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die einen Sozialbetrieb in Brandenburg betreiben.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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