Matching-
Copilot für Förderungen
21. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb nachhaltig wirtschaften möchten und Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt planen sowie Bodenerosion und Treibhausgase verringern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Thüringer Freistaat unterstützt Sie bei Vorhaben zur Stärkung des Umweltschutzes, einschließlich der biologischen Vielfalt, und des Klimaschutzes.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Verpflichtungsumfang ab und wird nach der Flächennutzung im Antragsjahr beziehungsweise der Ergebnisse der Kontrollen berechnet.
Ihre Maßnahme muss den jeweils angegebenen Mindestförderbetrag erreichen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte als Teil des Sammelantrages bis zum 15.5. eines Jahres an das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR).
Die Einreichung des Antrages ist nur in digitaler Form über das Antragsportal PORTIA vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Für bestimmte Maßnahmen müssen Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger außerdem unter die Kategorie „Kleinstunternehmen oder der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)“ gemäß KMU-Definition der EU fallen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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