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Copilot für Förderungen
15. Mär. 2024 | Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Wenn Sie eine nachhaltige Investition zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Baden-Württemberg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gebietskörperschaft, öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss von Gebietskörperschaften oder als kommunales Unternehmen bei der Umsetzung nachhaltiger Vorhaben zur Verbesserung der öffentlichen Trinkwasserversorgung.
Sie bekommen die Förderung für folgende Projekte:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.
Förderanträge für Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung reichen Sie bitte spätestens bis zum 1.10. (Ausschlussfrist) vor Beginn des Jahres, in dem das Vorhaben begonnen werden soll, in zweifacher Fertigung bei der unteren Wasserbehörde ein sowie bei der Bewilligungsstelle.
Für Strukturgutachten sowie wasserbauliche und gewässerökologische Vorhaben gilt diese Frist nicht.
Bewilligungsstelle und Ihr Ansprechpartner ist das zuständige Regierungspräsidium. Die Prüfung der Anträge erfolgt durch die unteren Wasserbehörden.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind die Zweckverbände Bodenseewasserversorgung, Landeswasserversorgung, Wasserversorgung Nordostwürttemberg und „Kleine Kinzig“.
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