Informationen
Wenn Sie überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten, in denen sich vor allem Beschäftigte kleiner und mittlerer Unternehmen beruflich weiterqualifizieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung durch Zuschüsse zur Teilnahmegebühr.
Zur Zielgruppe der von Ihnen angebotenen Fachkurse gehören
vor allem Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),Unternehmerinnen und Unternehmer, Angehörige der Freien Berufe, Gründungswillige, Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger sowieTeilnehmende, die mindestens 55 Jahre alt sind oder keine abgeschlossene Berufsausbildung haben.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zur Teilnahmegebühr.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für Kursbeginne ab 1.9.2023
normalerweise 30 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren,70 Prozent der zuwendungsfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 55. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise vollenden oderdie keinen Berufsabschluss haben,vor Beginn oder innerhalb des Kurszeitraums das 55. Lebensjahr vollendet haben beziehungsweise vollenden oderdie keinen Berufsabschluss haben,jedoch höchstens EUR 250.000 je Bewilligung.Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 10.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte rechtzeitig vor Kursbeginn und vorzugsweise in Jahrestranchen an die L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg. Für Jahresanträge wird ein Zeitraum vom 1.9. eines Jahres bis 31.8. des Folgejahres empfohlen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens 3 Jahren überbetriebliche Weiterbildungslehrgänge anbieten.
Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmenden an den überbetrieblichen Weiterbildungslehrgängen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die von Ihnen angebotenen Fachkurse müssen dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen.Der Wohn- oder Beschäftigungsort beziehungsweise der Unternehmenssitz der Teilnehmenden muss in Baden-Württemberg liegen.Als Teilnehmende ohne Berufsabschluss gelten Personen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben.Ein von Ihnen angebotener Lehrgang umfasst mindestens 8 bis maximal 160 Unterrichtseinheiten. Eine Unterrichtseinheit darf nicht kürzer als 45 Minuten sein.Die von Ihnen erhobene Kursgebühr pro Teilnehmenden liegt nicht über EUR 6.000.Sie führen die Weiterbildungslehrgänge als Präsenzformate, digitale Formate oder als Kombinationen hiervon (Blended Learning) mit realen Dozentinnen und Dozenten durch.Sie besitzen die notwendige Zuverlässigkeit und bieten Gewähr für eine merkblattkonforme Durchführung der Fachkursförderung bieten.Beschäftigte von Transfergesellschaften, Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie Städten und Gemeinden gehören nicht zur Zielgruppe und werden nicht gefördert.Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem
öffentliche, private und kirchliche Hochschulen mit oder ohne staatliche Anerkennung sowie deren rechtlich unselbstständige Institute und sonstigen rechtlich unselbstständigen Einrichtungen,einzelbetrieblich ausgerichtete Kurse,Studiengänge jeglicher Art,Kurse zu persönlichen Arbeitstechniken,Kurse zur Schulung für den Verkauf, Vertrieb oder für die Anwendung von eigenen Produkten sowieKurse zu persönlichen Arbeitstechniken oder zur allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung.