Informationen
Wenn Sie in Niedersachsen ein Familienbüro betreiben oder Projekte zur Unterstützung von Familien planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als öffentliche Einrichtung bei der Schaffung einer familienfreundlichen Infrastruktur, die Familien stärken soll, vor allem in besonderen Lebenslagen und Erziehungssituationen.
Sie erhalten die Förderung für Personal- und Sachausgaben für
Familienbüros als niedrigschwellige Anlaufstelle für Familien zur Steuerung, Vernetzung und Koordination von aufeinander abgestimmten örtlichen Unterstützungsangeboten für Familien,Projekte zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, insbesondere für die gesunde Entwicklung von Kindern und ihrem Recht auf gewaltfreie Erziehung oder zur Begleitung von Familien mit Fluchterfahrung; gefördert werden auch lokale Elternnetzwerke und Netzwerke der Familienbildung, Qualifizierungen von Elternbegleitern und von Multiplikatoren für Steuerungsaufgaben sowie der Einsatz von Erziehungslotsen,andere, eine familienfreundliche Infrastruktur unterstützende Modell- oder landesweite Projekte.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt für Familienbüros und Projekte zur Förderung der Erziehung in der Familie maximal 50 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Höhe des Zuschusses für Familienbüros beträgt
für Landkreise, kreisfreie Städte und Städte ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner bis zu EUR 10.000 pro Jahr undfür alle übrigen Kommunen bis zu EUR 5.000 pro Jahr.Für die Neuausrichtung, wie zum Beispiel die Konzeptionierung, vor allem im Bereich der Digitalisierung, den Ausbau bereits geförderter oder für die Einrichtung neuer Familienbüros können Sie einmalig einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben erhalten.
Handelt es sich bei Ihrem Projekt um ein Projekt zur Förderung der Erziehung in der Familie, ist die Höhe Ihres Zuschusses abhängig von der Anzahl der Geburten pro Jahrgang des Vorvorjahres.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 30.4. des Förderjahres beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe als Erstempfänger im Fall von Familienbüros und Projekten zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote undjuristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts für sonstige Modell- oder landesweiten Projekte, die eine familienfreundliche Infrastruktur unterstützen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beantragen Sie die Förderung für ein Familienbüro, muss ein koordinierendes und in die örtliche Jugendhilfeplanung integriertes, flächendeckendes und örtlich gut zu erreichendes Service- und Dienstleistungsangebot für alle Familien bestehen. Dazu zählen Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Seniorinnen und Senioren.Planen Sie ein Projekt zur Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratungs- und Unterstützungsangebote zur Stärkung der Erziehungskompetenz, müssen Sie ein Konzept vorlegen. Dieses muss die Handlungsbedarfe und die jeweils geplanten Maßnahmen beschreiben, die sich aus der Analyse der sozialen Verhältnisse vor Ort ergeben und entwickelt wurden.Für Modellprojekte oder landesweite Projekte müssen Sie eine ausführliche Begründung des Modellcharakters oder der überregionalen Bedeutung Ihres Projekts vorlegen.Sie sollten außerdem einen barrierefreien Zugang zu den Familienbüros und zu allen übrigen Projekten ermöglichen.Für Investitionskosten erhalten Sie keine Förderung.