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Copilot für Förderungen
16. Apr. 2005
Wenn Sie als Verband oder Träger in der Familienpolitik, Familienbildung oder Beratung Projekte für ein familienfreundliches Umfeld durchführen, können Sie eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Sie als Träger oder Verband bei familienpolitischen Projekten, die dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten. Ziel der Projekte ist es, dass sich Familien nach ihren eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.
Förderfähig sind Maßnahmen aus folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der geförderten Maßnahme ab.
Sie stellen den Förderantrag zu Beginn eines Haushaltsjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Familienförderrichtlinien des Bundes sind an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind:
Sie leisten Familienverbandsarbeit nach eigener Satzung oder Ordnung.
Sie sind eigenständig in der Geschäftsführung und in der Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel.
Die demokratische Wahl der Verbandsleitung des Antragstellers durch den Familienbereich ist aufgrund der Satzung oder einer eigenen Ordnung gewährleistet.
Verbände werden nur gefördert, wenn sie als Bundesverband mindestens 7 Landesverbände haben, wovon mindestens 2 Landesverbände in den neuen Bundesländern liegen.
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