Informationen
Wenn Sie planen, Assistenzkräfte zur Unterstützung Ihres Fachpersonals in Ihrer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegepersonen in der Kindertagespflege fest anzustellen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt die Beschäftigung von Tagespflegepersonen und Assistenzkräften in der Kindertagesbetreuung.
Sie bekommen die Förderung für die Personalausgaben einer Festanstellung von
Assistenzkräften mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in Kindertageseinrichtungen sowiePersonen mit der Qualifikation einer Tagespflegeperson in der Kindertagespflege.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der durchschnittlichen regelmäßigen Wochenarbeitszeit.
Ihren Antrag reichen Sie bitte bis spätestens zum 30.6. nach Ablauf des Bewilligungszeitraums über das Abrechnungssystem KiBiG.web bei der zuständigen Stelle ein. Dies ist je nach Vorhaben entweder die Kreisverwaltungsbehörde oder die Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben die Gemeinden und Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die zu fördernde Assistenzkraft beziehungsweise Tagespflegeperson muss von Ihnen als Träger einer Kindertageseinrichtung beziehungsweise als Träger der öffentlichen Jugendhilfe in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt werden. Dieses Arbeitsverhältnis sieht eine Bruttojahresvergütung vor, die mindestens der Höhe der staatlichen Förderung entspricht.Ihre zu fördernde Assistenzkraft muss von Ihnen in dem Computerprogramm KiBiG.web eingetragen sein,die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllen oder erfolgreich am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben,zusätzlich eine vom StMas zertifizierte Qualifizierung (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen.von Ihnen in dem Computerprogramm KiBiG.web eingetragen sein,die Voraussetzungen für die Erteilung der Pflegeerlaubnis erfüllen oder erfolgreich am Modul 1 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung für Kindertageseinrichtungen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten teilgenommen haben,zusätzlich eine vom StMas zertifizierte Qualifizierung (Modul 2 Block A des Gesamtkonzepts für die berufliche Weiterbildung) mindestens im Umfang von 40 Unterrichtseinheiten absolvieren und an Fortbildungsmaßnahmen im Umfang von mindestens 15 Stunden jährlich teilnehmen.Sie müssen die zu fördernde Tagespflegeperson für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden einsetzen undnormalerweise vor dem 1.1.2023 eingestellt haben.für eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 19,5 Stunden einsetzen undnormalerweise vor dem 1.1.2023 eingestellt haben.Sie erbringen einen Eigenanteil an den Kosten in Höhe der staatlichen Zuwendung.Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Personalkosten anderweitig gefördert werden.