Informationen
Wenn Sie eine kulturell herausragende Produktion für Kino und Fernsehen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg (MFG) unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Herstellung und Verbreitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien für Kino, TV und VoD, beispielsweise Filme und Serien mit innovativen digitalen Erzählformen wie 360-Grad-Filme, Virtual-Reality-, Augmented-Reality-Anwendungen und Webserien.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben und Maßnahmen:
Stoffentwicklung für fiktionale Filme, dokumentarische Filme, fiktionale und dokumentarische Serien,Produktionsvorbereitung von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,Incentive Funding,Produktion von fiktionalen und dokumentarischen Filmen und Serien,Line-Producer-Förderung,Postproduktion,Verleih- und Vertriebsmaßnahmen für fiktionale und dokumentarische Filme, insbesondere für Kinofilme,Förderung von kommunalen Kinos,Modernisierung der Ausstattung und Technik sowie Umbaumaßnahmen für gewerbliche Filmtheater,Kinopreise und Auszeichnungen für gewerbliche Filmtheater,sonstige Maßnahmen zur Pflege des Filmstandorts Baden-Württemberg und der Medienwirtschaft.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg mbH (MFG). Bitte beachten Sie, dass Sie je nach Förderbereich besondere Einreichtermine einhalten müssen.
Über die Förderanträge zu den einzelnen Fördermaßnahmen entscheiden normalerweise die jeweils zuständigen Jurys der MFG.
Die MFG empfiehlt vor Antragseinreichung ein projektbezogenes Beratungsgespräch mit der jeweils zuständigen Ansprechpartnerin oder dem jeweils zuständigen Ansprechpartner.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich
Produzentinnen und Produzenten,Autorinnen und Autoren,Verleih- und Vertriebsunternehmen sowieFilmtheater.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Ihre Maßnahmen müssen den kulturellen und wirtschaftlichen Förderzielen entsprechen.Als Maßstäbe für die kulturelle Qualität sind unter anderem heranzuziehen die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes,die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge,die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage,die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowiedie Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik.die inhaltliche, historische, zeitgeschichtliche, schöpferische, soziale oder gesellschaftliche Relevanz des Stoffes,die erzählerische und sprachliche Ausgestaltung des Drehbuchs oder Treatments und der Dialoge,die inhaltliche Ausgestaltung der Drehvorlage,die zu erwartende gestalterische und visuelle Umsetzung des Werkes sowiedie Kompetenz der beteiligten Filmkünstler vor allem in den Bereichen Buch, Regie, Schauspiel, Animation, (virtuelle) Bildgestaltung, Schnitt, Szenographie, Ausstattung und Musik.Sie müssen in erforderlichem Umfang (Mit-)Inhaberin oder (Mit-)Inhaber projektrelevanter Rechte sein.Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens nachweislich sicher.Nicht gefördert werden
Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen,Industrie-, Werbe- oder Imagefilme.