Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Vorhaben zur Weiterentwicklung der Fischerei, Fischwirtschaft oder Aquakultur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) bei Vorhaben der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung in diesen Bereichen:
Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen sowie der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik: Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten, Vorhaben zur Verbesserung der Kontrolle und zur wirksamen Durchsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme,Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Innovation in der Aquakultur und Investitionen und Vorhaben zur Verbesserung von Umwelteinflüssen, des Tierschutzes und der Tiergesundheit in der Aquakultur,Förderung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Union: Produktions- und Vermarktungspläne, Vermarktungsmaßnahmen und Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften: Unterstützung für die lokale Entwicklung, Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien und Kooperationsmaßnahmen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihrem Vorhaben.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben je Vorhaben müssen normalerweise mindestens EUR 5.000 betragen, für einzelne Förderbereiche gelten andere Mindestbeträge.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt oder an das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind abhängig von der Art des Vorhabens
natürliche oder juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts,Fischerinnen und Fischer sowie Küstenfischerinnen und Küstenfischer,Eignerinnen und Eigner von Fischereifahrzeugen und von Fahrzeugen der Binnenfischereianerkannte Erzeugerorganisationen der Fischerei.wissenschaftliche oder technische Stellen und Forschungseinrichtungen des öffentlichen Rechts,Unternehmen der Aquakultur undFLAG (Fisheries Local Action Groups).Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie Ihren Geschäfts- oder Betriebssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.Ihre Liquidität und die Rentabilität des Vorhabens müssen nachhaltig gesichert sein.Sind Sie privater Träger und betragen Ihre Investitionen mehr als EUR 5 Millionen, muss Ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsstelle bestätigt werden.Es darf kein Insolvenzverfahren gegen Sie beantragt oder eröffnet worden sein.Bitte beachten Sie die Zweckbindungsfristen und die spezifischen Voraussetzungen für die einzelnen Bereiche.