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Copilot für Förderungen
29. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Wenn Sie bestehende Strukturen und Angebote der Frühen Hilfen auf Dauer sicherstellen, um die psychosoziale Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Säuglingen und Kleinkindern zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie ergänzend zu den Fördermitteln des Bundes bei dem Erhalt der Netzwerke Frühe Hilfen.
Die Förderung erhalten Sie für Personal- und Sachkosten bei
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus einer Grundpauschale in Höhe von EUR 15.000 je örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie einem Verteilerschlüssel, der die Anzahl der unter Dreijährigen im SGB-II-Bezug und die Anzahl der unter Dreijährigen insgesamt zugrunde legt. Ab dem Jahr 2025 beträgt die Grundpauschale EUR 20.000.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 30.11. für das folgende Jahr beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Antragsberechtigt sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta