Informationen
Wenn Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu Batteriezellen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihre Forschungen und Entwicklungen zu neuen Technologien entlang der gesamten Wertschöpfungskette Batteriezelle inklusive der Forschung und Entwicklung zu Prozessen und Produktionsmitteln.
Für Ihr Projekt erhalten Sie eine Förderung, wenn Sie mit Ihrem Projekt eins oder mehrere der folgenden Handlungsfelder adressieren:
Handlungsfeld 1: Material- und Produktionsprozessforschung – Entwicklung vom Herstellungs- und Verarbeitungsverfahren von Batteriematerialien sowie dabei verwendeter Hilfsstoffe,Handlungsfeld 2: Skalierungsforschung und Digitalisierung – Skalierungsforschung zur Entwicklung serienproduktionstauglicher Produktionsprozesse oder Prozessschritte,Handlungsfeld 3: Ressourcenschonende Batteriekreisläufe und Rohstoffsicherung – Projekte zu Prozessen und Verfahren zum Recycling wie beispielsweise innovative Demontageprozesse für Batteriezellen, recyclinggerechtes Zelldesign, Wiedergewinnung von (kritischen) Rohstoffen inklusive der Resynthese von Materialien oder die Wiederverwertung zurückgewonnener Sekundärrohstoffe,Handlungsfeld 4: Aussichtsreiche Technologievarianten der Zukunft – Fokussierung auf Festkörperbatterien, Natrium-Ionen-Batterien und andere im Kontext des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung als „alternative Batterietechnologien“ bezeichnete Batterievarianten,Handlungsfeld 5: Batterie(forschungs)ökosystem – Vernetzung der Akteure entlang der Wertschöpfungskette sowohl in Deutschland und Europa als auch international zum Aufbau einer technologisch souveränen, wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Batteriewertschöpfungskette.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 31.3.2026 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,Vereine,Verbände undBundesämter.Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Ihr Projekt muss sich mindestens einem Handlungsfeld des BMBF-Dachkonzepts Batterieforschung zuordnen lassen.Sie können ein Konzept zur Erfassung und Messung ausgewählter Nachhaltigkeitsindikatoren vorlegen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Die Ergebnisse Ihres Vorhabens nutzen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.