Informationen
Wenn Sie Systeme zur Digitalisierung in der Binnenschifffahrt erproben und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung zu Ihrem Projekt erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Entwicklung und Erprobung innovativer Automatisierungslösungen in der Binnenschifffahrt.
Gefördert wird Ihr Vorhaben zu folgenden Schwerpunkten:
Einrichtung physischer und virtueller Testfelder der Binnenschifffahrt und küstennahen Schifffahrt, um innovative Automatisierungslösungen zu erproben und zu evaluieren,Funktionsentwicklung und Demonstration von Assistenzsystemen der Automatisierungsstufen 3 bis 5 nach Definition der Zentralkommission für Rheinschifffahrt: bedingte Automatisierung, erweiterte Automatisierung sowie Vollautomatisierung,Digitalisierung und Vernetzung der Landseite mit Bordsystemen,Berücksichtigung und Analyse rechtlicher Aspekte von Automatisierung und Assistenzsystemen mit Bezug auf die Vorbereitung und spätere Umsetzung von neuen Richtlinien, Vorschiften und Standards.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Das Antragsverfahren ist einstufig. Sie können Anträge im Rahmen von Förderaufrufen stellen. Mit einem Förderaufruf werden beispielsweise die formalen und inhaltlichen Anforderungen sowie Abrechnungs- und Verwendungsnachweisverfahren geregelt.
Ihren Antrag reichen Sie bitte bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) über das elektronische Antragssystem easy-Online ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,wissenschaftliche Einrichtungen undIngenieurbüros.Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen für die spätere Verwertung der Ergebnisse einen Verwertungsplan vorlegen und eine Umsetzung anstreben und nachweisen.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Sie benötigen als Antragsteller zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.