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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Wenn Sie ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer aus dem Bereich der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer, die der nachhaltigen Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Produkten dienen.
Sie erhalten die Förderung für Projekte in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt vom Forschungsvorhaben und den Antragstellenden ab und beträgt für Projekte der
Die Beihilfeintensitäten können unter bestimmten Voraussetzungen angehoben werden. Beispielsweise können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich einen Bonus erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Bekanntmachungen.
Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) mit Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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