Informationen
Förderung gemeinsamer Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Modul 5),Förderung von Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung (Modul 7),Förderung internationaler Verbundprojekte mit zwingender Beteiligung von Partnerinstitutionen aus Wissenschaft und Industrie (Modul 6),Wenn Sie sich an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft oder mit Zentralasien beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert ein breites Spektrum an Forschungs- und Innovationsaktivitäten in Kooperation mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft und mit Zentralasien.
Gefördert werden Forschungs- und Innovationsaktivitäten in 9 verschiedenen Modulen, die im Rahmen von weiteren spezifischen Förderaufrufen umgesetzt werden, im Einzelnen:
Durchführung von Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen deutscher Forschungseinrichtungen (Modul 1),internationale Sondierung und Vernetzung zum Aufbau neuer und Ausbau bestehender Kooperationen (Modul 2),Förderung projektbezogener Mobilität zur Verknüpfung laufender Aktivitäten (Modul 3),Vorbereitung gemeinsamer Anträge deutscher Forschungseinrichtungen und ihrer Partnerinstitutionen im Rahmen der europäischen Forschungsrahmenprogramme und weiterer europäischer Forschungsinitiativen (Modul 4),Förderung von Forschungs- und Nachwuchsgruppen als Ausgangspunkt für eine nachhaltige, auf Dauer angelegte Zusammenarbeit (Modul 8),Etablierung nachhaltiger gemeinsamer Partnerstrukturen (Modul 9).Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss.Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Wenn Sie als Hochschule oder Uniklinik ein Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragsverfahren zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte zu den spezifischen Förderaufrufen zu den dort genannten Einreichfristen bei dem DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
in den Modulen 1 bis 8 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,kommunale Gebietskörperschaften undandere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,kommunale Gebietskörperschaften undandere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern,in Modul 9 als Erst-Zuwendungsempfänger Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen undandere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen undandere Institutionen in Deutschland, die Forschungsbeiträge liefern.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie führen das Vorhaben in Zusammenarbeit mit mindestens einer Partnerin oder einem Partner aus einem der genannten Länder durch.Die Partnerländer können die Finanzierung ihrer Teilvorhaben durch entsprechende Förderaufrufe demonstrieren, in denen die Fördermodalitäten der ausländischen Vorhabenteile spezifiziert werden (bilaterale Finanzierung).Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Sie verwerten die Ergebnisse des geförderten Vorhabens nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz.Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen.