Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit
16. Mär. 2024 | Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Informationen
Wenn Sie in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Arbeiten der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung.
Sie erhalten die Förderung für Projekte zu Forschungsarbeiten in den folgenden Bereichen:
A Reaktorsicherheitsforschung A1 Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und StrukturenA2 Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und UnfällenA3 Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische SicherheitsanalysenA1 Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und StrukturenA2 Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und UnfällenA3 Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische SicherheitsanalysenB Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle B1 Verlängerte ZwischenlagerungB2 Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die EndlagerungB3 Behandlungs- und EntsorgungsoptionenB1 Verlängerte ZwischenlagerungB2 Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die EndlagerungB3 Behandlungs- und EntsorgungsoptionenC Endlagerforschung C1 StandortauswahlC2 Sicherheits- und Endlagerkonzepte; Endlagertechnik und (geo-)technische BarrierenC3 SicherheitsnachweisC1 StandortauswahlC2 Sicherheits- und Endlagerkonzepte; Endlagertechnik und (geo-)technische BarrierenC3 SicherheitsnachweisD Forschung zu Querschnittsfragen D1 Wissens- und KompetenzmanagementD2 Sozio-technische FragestellungenD3 Kernmaterialüberwachung (Safeguards)D1 Wissens- und KompetenzmanagementD2 Sozio-technische FragestellungenD3 Kernmaterialüberwachung (Safeguards)Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als ZuschussAls kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.
Für die Forschungsgebiete „A Reaktorsicherheitsforschung“ und „B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“ ist die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH verantwortlich und für die Forschungsgebiete „C Endlagerforschung“ der Projektträger Karlsruhe (PTKA). Forschungsvorhaben zu „D Querschnittsfragen“ bearbeitet der je nach inhaltlichem Schwerpunkt für das Forschungsgebiet zuständige Projektträger.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihre Projektskizze bis spätestens 31.10.2025 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen,Wissenschaftseinrichtungen,Gebietskörperschaften,Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung sowieUnternehmen der gewerblichen Wirtschaft.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung mit nichtwirtschaftlicher Tätigkeit in Deutschland.Sie leisten mit Ihrem Vorhaben einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit kerntechnischer Anlagen.Sie stellen die bestmögliche Verwertung der Forschungsergebnisse sicher.Ihren Verwertungsplan schreiben Sie während der Laufzeit jährlich fort und passen diesen an die Entwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik an.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben oder über deren Vermögen ein Insolvenz- oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist.