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Copilot für Förderungen
02. Feb. 2023 | Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie in den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen investieren und Geräte oder Anlagen kaufen oder bauliche Maßnahmen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Investitionen zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen.
Sie erhalten die Förderung für die Anschaffung von Geräten und Anlagen, für dafür erforderliche bauliche Maßnahmen, bei besonderer strategischer Bedeutung auch Neubaumaßnahmen, sowie für damit verbundene Dienstleistungen in folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von der Art des zu fördernden Vorhabens und beträgt grundsätzlich bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW stellen.
Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte zu folgenden Terminen ein:
Antragsberechtigt sind
mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta