Informationen
Wenn Sie sich an der wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms beteiligen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert einen Forschungsverbund zur wissenschaftlichen Begleitung des Startchancen-Programms.
Gefördert werden die folgenden Arbeitsschwerpunkte:
Operative Vorbereitung der wissenschaftlichen Begleitung (Initiationsphase),Bereitstellung von Instrumenten und Materialien,Unterstützung der Schulnetzwerkarbeit der Länder,Unterstützung von Professionalisierung und Qualifizierung im Programm,Unterstützung der Programm-Governance,Wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn,Programmübergreifender Transfer und Öffentlichkeitsarbeit.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Sie erhalten bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent erhalten.Das Antragsverfahren ist zweistufig. Ihre Projektskizze reichen Sie bitte bei dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.
Fristen
Bitte reichen Sie Ihren Antrag bis zum 14.5.2024 ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen,außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowievergleichbare Institutionen.Weitere Voraussetzungen:
Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine sonstige Einrichtung in Deutschland.Sie als Antragstellende setzen Projektleitungen ein, die durch einschlägige Expertise im Gegenstandsbereich ausgewiesen sind.Im Projekt Mitarbeitende besitzen dezidierte Binnenkenntnisse des deutschen Bildungssystems.Im Projekt werden Strukturen geschaffen, die den Transfer der Ergebnisse und der Erkenntnisse sowie deren Dokumentation und Dissemination gewährleisten.Der Forschungsverbund praktiziert eine kontinuierliche, intensive und persönliche Zusammenarbeit mit dem Bund und den Ländern und implementiert eine entsprechende Rückmeldekultur.Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.