
Forstliche Förderung
15. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Informationen
Wenn Sie Vorhaben für eine leistungsfähige, klimaangepasste Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), wenn Sie in Privat- und Körperschaftswäldern forstwirtschaftliche Maßnahmen durchführen möchten.
Sie erhalten die Förderung in den Bereichen
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihres Vorhabens ab.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte Beginn der Maßnahme über das Antragsportal beim Regierungspräsidium Darmstadt ein..
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts als Besitzerin oder Besitzer forstwirtschaftlicher Flächen, Gemeinschaftsforsten und Forstbetriebsgemeinschaften im Sinne des Bundeswaldgesetzes sowie rechtsfähige Forstbetriebsvereinigungen nach dem Hessischen Waldgesetz.
Im Fall der Förderung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse sind nach dem Bundeswaldgesetz anerkannte Forstbetriebsgemeinschaften antragsberechtigt.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind juristische Personen, deren Kapitalvermögen sich zu mindestens 25 Prozent in der Hand von Bund oder Ländern befindet.
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