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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Wenn Sie forstwirtschaftliche Vorhaben zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der Wälder, der damit zusammenhängenden biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Bewirtschaftung bewaldeter Flächen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen der Forstwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Reichen Sie Ihren Antrag formgebunden beim Landesbetrieb Forst Brandenburg ein. Normalerweise endet die Frist am 15.2. des laufenden Haushaltsjahres.
Antragsberechtigt sind
Bei der Durchführung von Beratungsleistungen für Waldbesitzerinnen oder Waldbesitzer und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse sind Sie als Anbieterin oder Anbieter von Beratungsleistungen antragsberechtigt, wenn Sie beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) gelistet sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta