
Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR)
16. Mär. 2024 | Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
Informationen
Wenn Sie Fortbildungen für Fachpersonal in der Altenpflege oder für professionell tätige Personen, Angehörige und ehrenamtliche Helfende in der Hospiz- und Palliativversorgung anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Bayern unterstützt Ihr Fortbildungsangebot für Personen, die in der Altenpflege sowie in der Hospiz- und Palliativversorgung tätig sind.
Sie bekommen die Förderung für Fortbildungsmaßnahmen für
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Sie bekommen je nach Art der Maßnahme einen Festbetrag von bis zu EUR 24,00 pro Fortbildungseinheit.
Sie müssen Eigenmittel in Höhe von 10 Prozent Ihrer Ausgaben einbringen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag bis spätestens zum 31.10. für das Folgejahr an das Bayerische Landesamt für Pflege (LfP).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
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