Matching-
Copilot für Förderungen
16. Jan. 2022 | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Wenn Sie mit dem Angebot eines Freiwilligen Sozialen Jahres an Schulen die Bildungs- und Berufsfähigkeit junger Menschen fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres an Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land Brandenburg.
Die Einsatzstellen sollen vor allem an allgemein bildenden Schulen
und an Förderschulen liegen.
Die Wochenarbeitszeit der Freiwilligen entspricht normalerweise dem Umfang einer Vollzeitstelle. Unter bestimmten Bedingungen ist eine Teilzeittätigkeit mit mindestens 20 Stunden möglich.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Höhe von EUR 550,00 pro Teilnehmerin oder Teilnehmer und Teilnahmemonat. Darüber hinaus gehende Kosten müssen Sie durch Mittel aus der Bundesförderung und Ihren Eigenanteil decken.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 50.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg bis zum 31.3. für das folgende Schuljahr ein.
Antragsberechtigt sind die nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz zugelassenen Träger und die in Brandenburg anerkannten Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Einsatzplätze müssen in Brandenburg liegen.
Als Träger sollen Sie eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen an Schulen sowie eine ausgewogene regionale Verteilung der Einsatzstellen gewährleisten.
Sie sollen den Jugendfreiwilligendienstleistenden lernzielorientierte berufspraktische Tätigkeiten anbieten, bei denen sie fachlich qualifiziert angeleitet werden und ihnen ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Eigeninitiative zugestanden wird.
Sie stellen sicher, dass die teilnehmenden Freiwilligen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet und ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben.
Für die sozialpädagogische Betreuung der Teilnehmenden müssen Sie im selben Durchführungszeitraum eine Förderung aus dem Bundesprogramm zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste erhalten.
Beta