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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
Wenn Sie Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei umsetzen, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie bei der Umsetzungen von Maßnahmen für eine umweltverträgliche und nachhaltige Freizeitfischerei, um artenreiche und schutzwürdige Fischbestände zu erhalten.
Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 20 Prozent, jedoch höchstens 35 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei erheblichem Interesse des Landes ist ein höherer Fördersatz möglich.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 250,00.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die örtlich zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion als obere Fischereibehörde.
Antragsberechtigt sind Fischereirechtsinhaberinnen und -inhaber, Fischereipächterinnen und -pächter, rechtsfähige Fischereiorganisationen sowie sonstige rechtsfähige Organisationen und kommunale Gebietskörperschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind normalerweise Ersatzbeschaffungen und Reparaturen.
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