Förderrichtlinie Energie und Klima – Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung
16. Apr. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
Wenn Sie in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Just Transition Fund (JTF) Ihre anwendungsorientierten und anwendungsnahen vorwettbewerblichen Forschungsprojekte. Gefördert werden Ihre Forschungsvorhaben in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft und zwar vor allem mit folgenden thematischen Schwerpunkten:
Energieeffizienztechnologien,erneuerbare Energietechnologien,Sektorenkopplung,Speichertechnologien,wasserstoffbasierte Wirtschaft,Digitalisierung der Energiewirtschaft und intelligente Vernetzung von Energiesystemen,nachhaltige Kreislaufwirtschaft sowieÖko-Innovationen in den Bereichen Energie, Klima und Kreislaufwirtschaft.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent der förderfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 1,0 Million.
Ihre förderfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 10.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre, nicht gewinnorientierte Forschungseinrichtungen im Freistaat Sachsen sowie die Berufsakademie Sachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Projekt muss über den Stand der Technik oder den Stand der Wissenschaft hinausgehen und Potenziale für einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der energie- und klimapolitischen Zielstellungen des Freistaates Sachsen aufweisen.Ihr Projekt muss auf einer konzeptionellen Grundlage (Vorhabensbeschreibung) beruhen.Ihr Projekt muss hinsichtlich des technologischen Reifegrads vorrangig an einer Demonstration unter relevanten Einsatzbedigungen oder höherem technologischen Reifegrad ausgerichtet sein, mindestens muss jedoch eine Validierung der Technologie im Labormaßstab erfolgen.Sie müssen sich bereiterklären, dass das Projekt von der Kompetenzstelle Energieforschung der Sächsischen Energieagentur GmbH (SAENA) kostenfrei begleitet wird, um die Wahrscheinlichkeit der erfolgreichen Verwertung der Forschungsergebnisse zu erhöhen.Sie müssen eine angemessene Nutzungsmöglichkeit der Forschungsergebnisse für Dritte innerhalb der Europäischen Union unter nicht diskriminierenden Bedingungen gewährleisten.Die Projektlaufzeit darf 48 Monate nicht überschreiten.