Förderrichtlinie Energie und Klima – Zukunftsfähige Energieversorgung
16. Apr. 2023 | Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Informationen
für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sein undzum Übergang der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung der damit verbundenen Umweltziele beitragen undWenn Sie Maßnahmen im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien (einschließlich grüne Gase) in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig oder in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Just Transition Fund (JTF) Ihre Maßnahmen für eine zukunftsfähige Energieversorgung in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen, Leipzig, in den kreisfreien Städten Leipzig und Chemnitz.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
investive Maßnahmen zum Ausbau und zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich Herstellung und Nutzung von grünen Gasen,investive Maßnahmen zum Ausbau von Energieinfrastruktur einschließlich deren digitale Vernetzung und Unterstützung sowie von Energiespeichern,Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit den geförderten Investitionen, vor allem fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oderBest-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.fachliche berufliche Fort- und Weiterbildungen sowie Umschulungen von Beschäftigten oderBest-Practice-Workshops zur Verbreitung von Erfahrungen und Kenntnissen.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt bis 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bitte über das Förderportal an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB).
Fristen
Im Rahmen des Aufrufs zu dem Thema „Ausbau von Leitungsinfrastruktur für grünen Wasserstoff“ können Sie Ihren Antrag bis zum 31.1.2024 stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
kommunale Gebietskörperschaften und deren Unternehmen,Zweckverbände,Unternehmen,Genossenschaften, sofern sie regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen,Vereinejeweils mit Sitz oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet des JTF.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zu den festgelegten energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 sowie zur Erreichung der damit verbundenen Umwelt-, Energie- und Klimaziele leisten.Ihr Vorhaben muss einen Beitrag zum Energie- und Klimaprogramm für Sachsen 2021 leisten.Geförderte Qualifizierungsmaßnahmen müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln, die über ausschließliche Anpassungsfortbildungen sowie allgemein für die Tätigkeit vorauszusetzende Grundkenntnisse hinausgehen.Wenn Sie als Großunternehmen produktive Investitionen (gilt nicht für die kreisfreie Stadt Chemnitz) tätigen, müssen diese für die Umsetzung des territorialen Plans für einen gerechten Übergang erforderlich sein undzum Übergang der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 und zur Erreichung der damit verbundenen Umweltziele beitragen undfür die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ermittelten Gebieten erforderlich sein.für die Schaffung von Arbeitsplätzen in den ermittelten Gebieten erforderlich sein.Nichtproduktive Investitionen von Großunternehmen können in der gesamten Gebietskulisse des JTF gefördert werden.