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Copilot für Förderungen

15. Mär. 2024 | Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Wenn Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen für Ihre Beschäftigten eine Weiterbildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Bund unterstützt Sie als Unternehmen des Güterkraftverkehrs bei der Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen Ihrer Beschäftigten. Dies können Lehrgänge, Seminare oder Schulungen sein.
Sie erhalten die Förderung für Weiterbildungen in den folgenden Bereichen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Für kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal aber EUR 1.050. Als mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten und maximal EUR 900,00. Alle anderen Antragsteller erhalten einen Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten bis maximal EUR 750,00.
Die zuwendungsfähigen Kosten liegen bei maximal EUR 1.500 je schweres Nutzfahrzeug.
Sie können als Unternehmen pro Maßnahme höchstens EUR 2 Millionen erhalten.
Ihren Antrag stellen Sie im Zeitraum vom 14.1. bis 30.11. in dem Jahr, in dem Sie mit der Maßnahme beginnen möchten. Die Anträge nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) entgegen, den Antrag stellen Sie bitte über das eService-Portal.
Sie dürfen den Zuschuss nicht mit anderen staatlichen Beihilfen und Zuschüssen zusammen verwenden.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts, Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung sowie Unternehmen in Schwierigkeiten und Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.
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