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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie bestehende regionale Innovationsysteme weiterentwickeln oder festigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021–2027) im Rahmen der Fachförderung neuartige regionale Innovationssysteme, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationen in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa und mit den Bestrebungen für ein grüneres, CO2-armes Europa beschäftigen.
Zu den Spezialisierungsfeldern gehören
sowie damit verbundene Themenkomplexe wie IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen.
Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere.
Im Wege der Fachförderung wird die Entwicklung und Unterstützung von regionalen Innovationssystemen gefördert, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Höhe des EFRE-Zuschusses beträgt 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 200.000.
Die Förderung setzt Ihre erfolgreiche Teilnahme an einem Förderaufruf des zuständigen Ministeriums voraus, in dem die Auswahlkriterien und Förderkonditionen konkretisiert werden. Diese Aufrufe haben besondere Antragsfristen.
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.
Darüber hinaus fördert das Land Baden-Württemberg im Rahmen des bereits abgeschlossenen Wettbewerbs RegioWIN 2030 prämierte Leuchtturmprojekte in den funktionalen Räumen Baden-Württembergs. Hier können Sie keine Anträge mehr stellen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften. Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
Beta