Informationen
Wenn Sie Ihr Eigenheim oder ein vermietetes Wohngebäude modernisieren, beispielsweise indem Sie in Energieeffizienz oder Barrierefreiheit investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Kontext
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt unterstützt Sie aus dem landeseigenen „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ bei der Modernisierung von Wohngebäuden, die Sie selbst nutzen oder vermieten.
Sie erhalten die Förderung für
Maßnahmen zum barrierereduzierenden und barrierefreien Umbau auf Grundlage des IB-Merkblatts „Altersgerecht Umbauen“,Baumaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz auf Grundlage des IB-Merkblatts „Energieeffizient Sanieren“,allgemeine Modernisierungsmaßnahmen undden Objekterwerb.Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 50.000 je Wohneinheit und Programmteil. Ihr Förderdarlehen muss mindestens EUR 10.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Sie als Trägerin oder Träger von Investitionen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden sowie an bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden, die zu Wohnraum umgenutzt werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Die Kosten Ihres Vorhabens müssen in einem angemessenen Rahmen liegen und die daraus entstehenden Belastungen müssen für Sie tragbar sein.Bei Umnutzung von vorher nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden zu Wohnraum müssen Sie eine Stellungnahme der Gemeinde vorlegen, aus der hervorgeht, dass Ihre Maßnahme dem städtebaulichen Entwicklungskonzept entspricht.Allgemeine Modernisierungsmaßnahmen werden nur zusätzlich zu Maßnahmen zum barrierereduzierenden Umbau und zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert.Wenn den Sanierungsmaßnahmen der Kauf des Objekts vorausgeht, muss das Objekt überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden undaus mindestens 4 Wohneinheiten bestehen.überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden undaus mindestens 4 Wohneinheiten bestehen.Darüber hinaus müssen die Sanierungskosten höher als die Erwerbskosten sein.