Informationen
Wenn Sie in Maßnahmen der Landentwicklung investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Finanzierung von Maßnahmen der Landentwicklung.
Sie bekommen die Förderung für
die Erarbeitung ländlicher Wegenetzkonzepte,gemeinschaftliche Angelegenheiten gemäß § 18 Absatz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) wiegemeinschaftliche Anlagen,bodenschützende und bodenverbessernde sowie sonstige Maßnahmen undMaßnahmen der Dorferneuerung,Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung,den freiwilligen Landtausch.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
für Wegenetzkonzepte je Vorhaben 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens EUR 50.000 für einen Zeitraum von 7 Jahren,im Flurbereinigungsverfahren bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben undbeim freiwilligen Landtausch 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Beim Zwischenerwerb von Land für Zwecke der Flurbereinigung bekommen Sie ein zinsloses Darlehen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der zuständigen Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Eine Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind je nach Maßnahme Gemeinden,Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowienatürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.Gemeinden,Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowienatürliche und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.Die jeweiligen Voraussetzungen sind abhängig von der Art Ihrer Maßnahme.