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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt umweltgerecht wirtschaften möchten und sich für den Klimaschutz in der Landwirtschaft einsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Die Länder Brandenburg und Berlin fördern Sie mit Unterstützung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei landwirtschaftlichen Produktionsverfahren, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen.
Sie bekommen die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Maßnahme.
Wenn Sie Ihren Sitz in Brandenburg haben oder länderübergreifend Flächen bewirtschaften, stellen Sie den Antrag ist bis zum 31.12. eines Jahres vor Verpflichtungsbeginn beim zuständigen Amt für Landwirtschaft. Als Landwirtin oder Landwirt in Berlin wenden Sie sich an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Reichen Sie den jährlichen Zahlungsantrag im Rahmen des Sammelantrages bis zum 15.5. des Folgejahres bei der Bewilligungsbehörde ein.
Antragsberechtigt sind Inhaberinnen und Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen, deren Nutzung überwiegend landwirtschaftlichen Zwecken dient, ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta