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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie als hessisches Unternehmen oder Gründerin oder Gründer Vorhaben zur Konzeption, Produktion oder Vermarktung von Computer- und Videospielen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Unternehmen oder als Gründerin oder Gründer der Gamesbranche bei der Entwicklung von Computer- und Videospielen, vor allem von Serious Games. Das sind Spiele, die neben dem Spielen einen weiteren Zweck verfolgen und vor allem der Bildung, der Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Nachhaltigkeit oder anderen erstrebenswerten Zielen (zum Beispiel Klimaschutz, Katastrophenschutz, Personalrekrutierung, Stadtplanung) dienen.
Sie erhalten die Förderung für die Erstellung von
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 60 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber maximal EUR 50.000.
Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens EUR 20.000 betragen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Den Antrag können Sie zu bestimmten Fristen einreichen, nachdem ein Förderaufruf auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen veröffentlicht wurde.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung für
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