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Copilot für Förderungen
16. Okt. 2023 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie eine Beratungsstelle für Frauen eingerichtet haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Frauenberatungsstellen bei der Beratung und Begleitung von Frauen und in ihrer präventiven Tätigkeit.
Sie erhalten eine Förderung für folgende Einrichtungen:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu
Die Höhe des Zuschusses hängt von Art und Umfang Ihrer Maßnahme ab. Das zuständige Ministerium setzt jährlich einen Pauschalbetrag fest.
Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts oder im Falle der spezialisierten Beratungsstellen auch Kirchen, Kirchen gleichgestellte Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, die eine Frauenberatungsstelle in Nordrhein-Westfalen betreiben und einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, dem Dachverband der autonomen Frauenberatungsstellen NRW e.V. oder dem Landesverband autonomer Frauen-Notrufe NRW e.V. angeschlossen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta