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Copilot für Förderungen

15. Mär. 2024 | Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie ein Frauenhaus betreiben, das von Gewalt bedrohten Frauen und ihren Kindern Zuflucht bietet, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Arbeit von Frauenhäusern.
Sie erhalten eine Förderung für Personal- und Sachausgaben.
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Ihren Antrag richten Sie bis zum 1.10. für das folgende Bewilligungsjahr, bei Erstantrag spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an den zuständigen Landschaftsverband. Das ist entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Antragsberechtigt sind gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen und Kapitalgesellschaften des privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Beta