Informationen
Wenn Sie in Schleswig-Holstein unternehmerisch oder wissenschaftlich im Fischereisektor tätig sind und innovative Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor sowie bei Maßnahmen, die dem Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität und der Ökosysteme dienen. Dies geschieht mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF).
Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:
Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei, darunter vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit, vor allem Innovationen zu nachhaltigen Fischereitechniken und deren technischer Durchführbarkeit,Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei, vor allem zu beifangarmen Fanggeräten und/oder Fanggeräten mit möglichst geringen Umweltauswirkungen sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz,Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors, vor allem ausgerichtet auf die praktische Umsetzung technischer Innovationen, etwa zur Energieeffizienz oder zu nachhaltigen Fangtechniken und/oder -geräten,Planung und Durchführung von Aalbesatzmaßnahmen,Vorhaben zum Schutz und zur Wiederherstellung der aquatischen Biodiversität, vor allem im Rahmen von Kollektivvorhaben zur Vermeidung von Beifängen, zur Nutzung nachhaltiger Fanggeräte und/oder Fangbeschränkungen,Vorhaben zum passiven Fischen von Meeresmüll und zur Sammlung, Auswertung und Entsorgung des beigefangenen Mülls,Vorhaben zur Bergung von verlorengegangenem Fanggerät.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens und beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze liegt normalerweise bei EUR 10.000 (für Kommunen EUR 7.500).
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind je nach Art der Maßnahme unter anderem
wissenschaftliche und technische Einrichtungen,Zusammenschlüsse von Fischerinnen und Fischern, der Erwerbs- und Freizeitfischerei oder von anerkannten Erzeugerorganisationen,öffentliche Einrichtungen,Fischereiunternehmen,Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen sowieandere von der Bewilligungsbehörde zu diesem Zweck anerkannten Stellen.Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021 bis 2027 im Einklang stehen.Sie müssen die Bindungsfrist von 5 Jahren für erworbene und hergestellte Gegenstände einhalten.Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen.Nicht gefördert werden
bei Investitionsvorhaben kurzlebige Wirtschaftsgüter (Material, dessen Lebensdauer in der Regel ein Jahr nicht übersteigt), Reparaturen, Wartungs- und Überholungsarbeiten, Betriebskosten sowie Ersatzbeschaffungen,Anschaffung und der Einbau von gebrauchten Wirtschaftsgütern,Unternehmen, deren Vermögen Gegenstand eines Insolvenzverfahrens ist oder gegen die eine ihren Bestand gefährdende Zwangsvollstreckung betrieben wird.