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Förderung

FM

Förderung von Kultur und Kunst

14. Mär. 2024

| Thüringer Staatskanzlei

50.000€

Zuschuss

Verband

Thüringen

Nicht spezifiziert

0

Informationen

Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.

Sie erhalten eine Förderung für

  • kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte,
  • Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen,
  • Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken beziehungsweise der Sammlungen in Museen und Galerien,
  • Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden und sonstigen Trägern freier Kulturarbeit,
  • Digitalisierungsleistungen,
  • die Anschaffung von IT-Infrastruktur (Hardware- und Softwarekomponenten) zur Herstellung von Digitalisaten,
  • Projekte von landesweit wirkenden Verbänden, Vereinen und Selbsthilfegruppen, die Opfer kommunistischer Verfolgungsmaßnahmen begleiten.
  • Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.

    Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über EUR 50.000 bis zum 31.3. eines Jahres und für Zuschüsse bis EUR 50.000 bis zum 15.10. eines Jahres bei der Thüringer Staatskanzlei oder online über das EFRE-Portal ein.

    Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.

    rechtliche Voraussetzungen

    Sie sind antragsberechtigt als natürliche Person, als gemeinnützig anerkannte juristische Person, als Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaft oder als sonstiger Träger nicht kommerzieller kultureller Projekte mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderem Projektbezug zu Thüringen.

    Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

    An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse, vor allem wegen

  • überregionaler Bedeutung oder Beispielhaftigkeit im Falle kultureller oder kulturgeschichtlicher Projekte,
  • besonderer Innovation, künstlerischer Eigenständigkeit, Kreativität, Originalität oder Authentizität im Falle künstlerischer Projekte,
  • kultureller Teilhabe im ländlichen Raum,
  • Verfolgung kultureller Zwecke und Bedeutsamkeit für die kulturelle Infrastruktur im Falle von Bau- und anderen Investitionsmaßnahmen.
  • Sie erbringen den Nachweis, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.

    Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Maßnahmen, die vorwiegend gewerblichen Zwecken dienen,
  • Karnevalsprojekte,
  • Fertigung und Beschaffung von Einheitskleidung,
  • Stadt- und Gemeindejubiläen, -feste,
  • Herstellungskosten für kommerzielle Publikationen, Medien und Tonträger,
  • Kunst im öffentlichen Raum.
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