Förderung von Kultur und Kunst
14. Mär. 2024
| Thüringer Staatskanzlei
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Informationen
Wenn Sie künstlerische Projekte in Thüringen verwirklichen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie, wenn Sie künstlerisch tätig sind, ein Kultur- oder Kunstprojekt umsetzen, eine Geschäftsstelle haben oder im kulturellen und künstlerischen Bereich investieren möchten.
Sie erhalten eine Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab.
Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme für Zuschüsse über EUR 50.000 bis zum 31.3. eines Jahres und für Zuschüsse bis EUR 50.000 bis zum 15.10. eines Jahres bei der Thüringer Staatskanzlei oder online über das EFRE-Portal ein.
Richten Sie bitte Anträge für Projekte der zeitgenössischen Kunst an die Kulturstiftung des Freistaats Thüringen.
rechtliche Voraussetzungen
Sie sind antragsberechtigt als natürliche Person, als gemeinnützig anerkannte juristische Person, als Kultureinrichtung in kommunaler Trägerschaft, Gebietskörperschaft oder als sonstiger Träger nicht kommerzieller kultureller Projekte mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen oder besonderem Projektbezug zu Thüringen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
An der Durchführung des Vorhabens besteht ein erhebliches Landesinteresse, vor allem wegen
Sie erbringen den Nachweis, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert ist.
Von der Förderung ausgeschlossen sind