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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024
Wenn Sie eine Einrichtung der Umweltbildung betreiben und qualitativ hochwertige Bildungsangebote der nachhaltigen Entwicklung (BNE) und der Umweltbildung (UB) in Bayern schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Einrichtung der Umweltbildung bei der Umsetzung nichtwirtschaftlicher Projekte zur Schaffung von qualitativ hochwertigen Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung (Bildungsangebote BNE/UB).
Sie erhalten die Förderung für
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme in einfacher Ausfertigung oder elektronisch an die zuständige Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie das Vorhaben durchführen wollen.
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Bayern (beispielsweise Kommunen, kirchliche Einrichtungen oder gemeinnützig tätige juristische Personen des Privatrechts wie eingetragene Vereine und rechtsfähige Verbände), sofern sie in der Bildung zur nachhaltigen Entwicklung (BNE) tätig sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind natürliche Personen.
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