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Förderung

FM

Förderung von Projekten im Bereich Medienkompetenz

15. Mär. 2024

Zuschuss

Verband

Brandenburg

maximal 1 Jahr

0

Informationen

Wenn Sie sich mit medienbezogenen Projekten gegen Desinformation engagieren und generationsübergreifend Informations- und Nachrichtenkompetenzen fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Kontext

Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg fördert Maßnahmen und Projekte zur Vermittlung von Medienkompetenz.

Sie erhalten die Förderung vor allem für Projekte, mit denen

  • Informations- und/oder Nachrichtenkompetenzen gestärkt werden,
  • Wissen zur rechtlichen, organisatorischen, kulturellen und ökonomischen Beschaffenheit des Mediensystems, zu inhaltlichen Angeboten, medienkulturellen Praktiken und technischen Rahmenbedingungen sowie zu Nutzungsverhalten und Interaktionsformen vermittelt wird,
  • die medienkritische Reflexion im Umgang mit Desinformation geschult wird,
  • die digitale Mündigkeit von Bürgerinnen und Bürgern in allen Lebensphasen gestärkt wird,
  • neue medienpädagogische und -wissenschaftliche Konzepte erprobt werden,
  • Medieninnovationen und -wandel handlungsorientiert vermittelt werden,
  • aufsuchende Medienbildungsarbeit geleistet wird,
  • der Transfer der Expertise von Medienschaffenden in die Medienkompetenz-Projektarbeit gelingt sowie
  • die Vernetzung von Medienpädagoginnen und -pädagogen sowie Medienschaffenden gefördert wird.
  • Außerdem können Sie eine Förderung für Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung, für die Entwicklung, Produktion und Bereitstellung von Lern- beziehungsweise Informationsmaterialien sowie für Veranstaltungen bekommen.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Bei Projekten mit thematischem Schwerpunkt erhalten Sie eine Förderung von bis zu 100 Prozent.

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte formgerecht zu der in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Frist bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg.

    rechtliche Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen.

    Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Förderprojekt muss im Schwerpunkt einen Bezug zum Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), zu journalistisch redaktionell gestalteten Telemedien und Medienplattformen, Medienintermediären oder Video-Sharing-Diensten aufweisen.
  • Für Projekte mit kommerziellem Charakter erhalten Sie keine Förderung.
  • Ihr Projekt soll Bürgerinnen und Bürgern aus Berlin und aus dem Land Brandenburg zugutekommen und maximal 1 Jahr laufen.
  • Sie müssen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichern.
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