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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024 | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Habitate in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten oder in Mooren entwickelt oder wiederhergestellt werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie auf Grundlage des Landesnaturschutzgesetzes bei Maßnahmen
Die Förderung erhalten Sie für Entwicklungs-, Pflege- und Wiederherstellungsmaßnahmen, die zum Schutz und zur zielgerechten Entwicklung oder Wiederherstellung von Habitaten der Gebiete und ihrer Bestandteile erforderlich sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Richten Sie Ihren Antrag mit Vorschlägen bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.11. eines Jahres für das Folgejahr an das Landesamt für Umwelt.
Nachdem die Maßnahme festgelegt worden ist, leitet das Landesamt die Projektliste und den Antrag zur Bewilligung an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur weiter.
Bei einer Maßnahme des gemeinschaftlichen Wiesenvogelschutzes richten Sie Ihren Antrag bitte direkt an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.
Antragsberechtigt sind
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind
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