
Förderung von ausländischen Studierenden an den staatlichen Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern (AuslStudHSFöRL M-V)
16. Mär. 2024 | Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern
Informationen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer an einer staatlichen Hochschule in Mecklenburg-Vorpommern studieren und unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr lang ein Stipendium erhalten.
Kontext
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie als ausländische Studierende oder ausländischen Studierenden ab dem 4. Fachsemester, wenn Sie unverschuldet in eine wirtschaftliche Notlage gekommen sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss in Form von Stipendienzahlungen.
Sie erhalten bis zu 80 Prozent des Betrages, der nach dem Aufenthaltsgesetz zur Sicherung des Lebensunterhalts erforderlich ist für maximal 12 Monate.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Akademische Auslandsamt Ihrer Hochschule.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind ausländische Studierende an Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit Ausnahme der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
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