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Copilot für Förderungen
16. Mär. 2024 | Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Wenn Sie als Aufgabenträger des ÖPNV Unterstützung bei der Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen unterstützt Sie als Aufgabenträger des ÖPNV bei der Bestellung von Betriebsleistungen im Linienbetrieb des straßengebundenen ÖPNV. Die Betriebsleistungen ergänzen den Schienenverkehr dort, wo eine Ausweitung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar oder betrieblich nicht möglich ist.
Sie erhalten die Föderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von der Steuerkraft der linienführenden Region bis zu EUR 1,46 pro Fahrplankilometer plus zusätzliche EUR 0,10 im Fall von Anschubfinanzierungen.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 5 Jahre.
Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG).
Antragsberechtigt sind niedersächsische Aufgabenträger im Sinne des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) und Aufgabenträger anderer Bundesländer für in ihrer Zuständigkeit bestellte Betriebsleistungen in Niedersachsen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Beta