Förderung von nicht investiven Maßnahmen des Tierschutzes
16. Mär. 2024 | Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Informationen
Wenn Sie nicht investive Maßnahmen im Tierschutz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Der Freistaat Thüringen unterstützt Sie bei der Verbesserung der Tierschutzsituation von freilebenden herrenlosen Katzen.
Sie erhalten die Förderung für
die Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen einschließlich der tierärztlichen Behandlung sowie der Kennzeichnung mittels Mikrochip,die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und Hilfsmitteln im Zusammenhang mit der Kastration oder Sterilisation freilebender herrenloser Katzen oder deren Kennzeichnung mittels Mikrochip.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss beträgt bis zu 95 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte normalerweise 3 Monate vor Beginn der Maßnahme an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Tierschutzvereine, Tierheime sowie Kommunen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen eine Stellungnahme des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes zu tierschutzrechtlichen und veterinärhygienischen Gesichtspunkten und der Dringlichkeit der Maßnahme vorlegen.Sie verpflichten sich, bei der Kastration oder Sterilisation eine Kennzeichnung der Katzen mittels Mikrochip durchzuführen. Sie müssen die Mikrochipkennzeichnung in einem Haustierregister eintragen lassen.Als Einrichtung, die Tiere aus dem Ausland zwecks entgeltlicher Abgabe an Dritte verbringt oder einführt, erhalten Sie keine Förderung.