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Copilot für Förderungen
04. Mär. 2024 | Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, deren Gesamteinkommen die folgenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Wenn Sie als Privatperson zum ersten Mal eine gebrauchte Immobilie kaufen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie, wenn Sie eine von Ihnen selbst genutzte Wohnimmobilie kaufen möchten oder gemeinschaftliches Wohnen mit anderen Haushalten planen und Sie keinen angemessenen Wohnraum finden und auf Unterstützung angewiesen sind.
Sie erhalten die Förderung für den Kauf eines vorhandenen Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer vorhandenen Eigentumswohnung als erstmaliges Wohneigentum.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 Prozent Ihrer Gesamtkosten, maximal jedoch EUR 200.000.
Das Gesamtdarlehen muss mindestens EUR 30.000 betragen.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags an die zuständige Wohnungsbauförderstelle bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Diese leitet den Antrag an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) weiter.
Sie werden vor allem gefördert, wenn Ihre Familie oder Ihr Haushalt 2 und mehr Kinder hat oder bei Ihnen wegen der Behinderung eines Haushaltsangehörigen oder aus sonstigen Gründen ein besonderer Bedarf besteht.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie
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