
Förderung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs in Sachsen-Anhalt
15. Mär. 2024 | Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
Informationen
Wenn Sie in Sachsen-Anhalt ein öffentliches und kostenlos zugängliches WLAN errichten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei der erstmaligen Schaffung von öffentlichen und kostenfrei nutzbaren WLANs an öffentlich zugänglichen Orten im Land, an denen es noch kein vergleichbares WLAN gibt.
Sie können eine Förderung für diese Projekte erhalten:
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 100.000.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 5.000.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an das Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechtes mit Sitz in Sachsen-Anhalt, die ein öffentlich zugängliches und kostenloses WLAN errichten wollen und gleichzeitig Anbieterin oder Anbieter öffentlicher Dienstleistungen oder touristischer sowie kultureller Angebote sind.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Als Einrichtung, die zur unmittelbaren Landesverwaltung gehört, werden Sie nicht gefördert.
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