Matching-
Copilot für Förderungen
31. Dez. 1994
Wenn Sie in einem Berliner Unternehmen angestellt sind und planen, sich am Unternehmen zu beteiligen, kann das Land Berlin unter bestimmten Voraussetzungen eine Garantie übernehmen.
Das Land Berlin übernimmt Garantien für Beteiligungen von Arbeitnehmenden an Berliner Unternehmen. Das Land sichert die Beteiligung mit einer Garantie für den Fall ab, dass das Unternehmen insolvent wird und die Beteiligung nicht zurückzahlen kann.
Die Garantie wird in Höhe von 80 Prozent der eingezahlten Beteiligungssumme gegeben. Der Höchstbetrag der Garantie beträgt maximal EUR 1 Million pro Unternehmen.
Die Garantie erstreckt sich auf Beteiligungserträge bis zur Höhe von 12 Prozent der Beteiligungssumme im Durchschnitt der vereinbarten Beteiligungsdauer. Der berücksichtigungsfähige Gesamtausfall an Beteiligungserträgen für die Laufzeit der Beteiligung ist auf 12 Prozent der Beteiligungssumme begrenzt.
Die Laufzeit der Garantie beträgt maximal 10 Jahre.
Ihren Antrag richten Sie bitte an die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Unternehmen, an dem die Beteiligung erfolgt.
Sie müssen sich als Arbeitnehmerin und als Arbeitnehmer an dem Unternehmen beteiligen, bei dem Sie selbst beschäftigt sind.
Ihr Unternehmen muss seinen Sitz und eine Betriebsstätte im Land Berlin haben.
Ihr Unternehmen darf in der Regel nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und der Jahresumsatz darf höchstens EUR 50 Millionen betragen.
Ihr Unternehmen darf sich zu höchstens 25 Prozent im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen.
Die zu garantierende Arbeitnehmerbeteiligung darf noch nicht bestehen.
Beta