Informationen
Wenn Sie Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten oder andere Maßnahmen zum Bodenschutz durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen
zur Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten,zur Ermittlung und Abwehr von Gefahren,im Zusammenhang mit kommunalen Planungen sowiedes Bodenschutzes.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 12.800.
Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.
rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände,juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowiewirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.Gemeinden und Gemeindeverbände,juristische Personen des Privatrechts, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt, sowiewirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben.Bitte beachten Sie, dass die Fördervoraussetzungen von der Art der geplanten Maßnahme abhängig sind.