Informationen
Wenn Sie sich in Hessen für das Ehrenamt engagieren und bürgerschaftliches Engagement mit Projekten stärken wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Land Hessen unterstützt Sie als Gemeinde oder Verein bei Projekten, Initiativen und Vorhaben, die den Aufbau sowie die Fortentwicklung des freiwilligen, ehrenamtlichen und gemeinsinnorientierten Engagements der hessischen Bürgerinnen und Bürger nachhaltig und sinnvoll ergänzen.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen
zur Gewinnung von ehrenamtlich tätigen Freiwilligen, wie Ehrenamtstage, Freiwilligentage, Vereinsmessen, Öffentlichkeitsarbeit zum Ehrenamt,zur Koordinierung und Begleitung von ehrenamtlich Tätigen, insbesondere Aufbau von regionalen Ehrenamtsstrukturen (Freiwilligenzentren, Ehrenamtsagenturen, Kommunale Anlaufstellen),zum Wissenstransfer und zum Erfahrungsaustausch, insbesondere Fachforen, Tagungen, Workshops, Seminare, Fortbildungen, Netzwerktreffen,zur Anerkennung und Würdigung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere Helferfeste, Dankesveranstaltungen, sowieim Zusammenhang mit Digitalisierung und Ehrenamt.Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt bei einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren
bis zu EUR 5.000 als Festbetragsfinanzierung,bei mehr als EUR 5.000 normalerweise bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch EUR 15.000.Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme über das Antragsportal bei der Hessischen Staatskanzlei, #deinehrenamt, ein.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Verbände, Freiwilligenagenturen und kommunale Gebietskörperschaften sowie private Initiativen mit gemeinnützigem Träger.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihre Projekte in Hessen umsetzen.Ihre Projekte müssen insbesondere einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, nachhaltig sein und verstetigend wirken.Sie erhalten keine Förderung für die Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen, Anschlussfinanzierungen, Zustiftungen sowie Zuwendungen an Dritte, bei denen Sie nicht der Projektträger sind.