Informationen
Wenn Sie als kleines Unternehmen ein Investitionsvorhaben in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei folgenden Investitionsvorhaben:
Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten,Diversifizierung der Produktion,grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens sowieÜbernahme von stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätten.Eine Förderung für touristische Projekte können Sie in folgenden Bereichen bekommen:
Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten,Rad- und Wassertourismus sowieVorhaben, die zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.
Die Höhe der Förderung beträgt in den C-Fördergebieten maximal 35 Prozent und in den D-Fördergebieten maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.Sie erhalten die Förderung nur, wenn durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer erhöht wird (sogenannter Primäreffekt).Ihr Investitionsvorhaben ist förderfähig, wenn der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oderdie Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.der jahresdurchschnittliche Investitionsbetrag die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen um mindestens 50 Prozent übersteigt oderdie Zahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze in den Betriebsstätten der Gemeinde um mindestens 10 Prozent erhöht wird.Bezuschusst werden Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben zwischen EUR 60.000 und EUR 2 Millionen.Sie bringen eine beihilfefreie Eigenbeteiligung von mindestens 25 Prozent des Investitionsvorhabens ein.Ihr Unternehmen darf nicht mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmende in der zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen.Sie müssen sich obligatorisch zum Anfang der Investitionsphase bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (WFBB) unter Beteiligung der berufsständischen Körperschaften (Kammern) zu Fragen „Guter Arbeit“ (wie Qualifikation und Weiterbildung beziehungsweise Vereinbarkeit von Beruf und Familie) informieren und beraten lassen.Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.