
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GRW-G) – Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen
16. Mär. 2024
Informationen
Wenn Sie als kleines Unternehmen ein Investitionsvorhaben in Brandenburg planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Kontext
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ bei folgenden Investitionsvorhaben:
Eine Förderung für touristische Projekte können Sie in folgenden Bereichen bekommen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Dabei können Sie zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen.
Die Höhe der Förderung beträgt in den C-Fördergebieten maximal 35 Prozent und in den D-Fördergebieten maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. In den an Polen angrenzenden C-Fördergebieten kann ein Zuschlag in Höhe von 10 Prozent gewährt werden.
Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn des Investitionsvorhabens an die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr nur erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.9. bei der ILB vorliegen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU.
Bestimmte Branchen und Wirtschaftsbereiche sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Ausgenommen sind Unternehmen, die am 31.12.2019 keine Unternehmen in Schwierigkeiten waren, aber in der Zeit vom 1.1.2020 bis 31.12.2021 zu Unternehmen in Schwierigkeiten wurden.
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