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Copilot für Förderungen

16. Mär. 2024
Wenn Sie in Brandenburg die Infrastruktur ausbauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie bei wirtschaftsnahen kommunalen Infrastrukturvorhaben. Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Sie erhalten die Förderung vor allem für Vorhaben in sogenannten Regionalen Wachstumskernen. Das sind Städte und Städteverbünde mit besonderen wirtschaftlichen und/oder wissenschaftlichen Entwicklungspotenzialen. Außerdem werden andere in der Umsetzung der Regionalentwicklungsstrategie des Landes Brandenburg bedeutsame Orte sowie strukturbedeutsame Vorhaben, die nennenswerte, unmittelbare positive Auswirkungen auf die Entwicklung eines Clusters habe, gefördert.
Sie bekommen die Förderung für folgende Maßnahmen:
Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.
Der Zuschuss setzt sich zusammen aus einer Basisförderung von bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und gegebenenfalls einem Zuschlag (Potenzialförderung). Insgesamt können Sie bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Außerdem gelten bei einzelnen Vorhaben folgende Anteile an den förderfähigen Ausgaben:
Sollten Sie innerhalb der Zweckbindungsfrist Gewinne oder Überschüsse aus der Maßnahme erwirtschaften, werden diese auf die Förderung angerechnet.
Stellen Sie den Antrag auf die Förderung bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Sie können eine Entscheidung im jeweils laufenden Haushaltsjahr erwarten, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig bis zum 30.6 bei der ILB vorliegen.
Antragsberechtigt sind Träger der Infrastrukturmaßnahme in Brandenburg. Dies können Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände sein, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in der jeweils gültigen Fassung einhalten.
Ihr Infrastrukturvorhaben muss
Sie müssen mit einer mittelfristigen Finanzplanung nachweisen, dass Sie die Folgekosten der Investition tragen können.
Je nach Maßnahme müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen.
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