Informationen
Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.
Kontext
Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen, den sogenannten GRW-Fördergebieten, in Form von Lohnkosten- und Investitionszuschüssen oder Zinsverbilligungen. Die Fördergebiete sind in unterschiedliche Kategorien eingeteilt, die mit Buchstaben bezeichnet werden. In Deutschland gibt es aktuell C-Fördergebiete und D-Fördergebiete.
Sie erhalten die Förderung für
Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten (zum Beispiel: Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte)Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft (zum Beispiel: Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen)Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge (zum Beispiel: Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster)Energieinfrastrukturen (zum Beispiel: Anlagen für Flüssigerdgas, innovative Stromspeicheranlagen) als Modellprojekt bis zum 31.12.2025Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit (zum Beispiel: Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten)Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:
C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete): kleine Unternehmen: 35 Prozentmittlere Unternehmen: 25 Prozentgroße Unternehmen: 15 ProzentIn C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.kleine Unternehmen: 35 Prozentmittlere Unternehmen: 25 Prozentgroße Unternehmen: 15 ProzentIn C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.D-Fördergebiete: Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 ProzentBetriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 ProzentBetriebsstätten von großen Unternehmen: EUR 300.000 innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 ProzentBetriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 ProzentBetriebsstätten von großen Unternehmen: EUR 300.000 innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.
Für die konkrete Ausgestaltung der Fördersätze sind die einzelnen Bundesländer zuständig.
Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,Gemeinden,Gemeindeverbände undbei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:
Sie müssen Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens einreichen.Das Vorhaben muss in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe durchgeführt werden.Investitionszuschüsse werden nur für Investitionsvorhaben gewährt, die innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden.Folgende Bereiche sind unter anderem von der Förderung ausgeschlossen:
Land- und Forstwirtschaft, FischereiBergbau und Gewinnung von Steinen und ErdenMetallerzeugung und Bearbeitung (Stahlindustrie)EnergieversorgungWasserversorgung, Abwasser- und AbfallentsorgungHochbauTiefbauVorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges AusbaugewerbeHandel mit Kraftfahrzeugen, Instandhaltung und Reparatur von KraftfahrzeugenHandelsvermittlungEinzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen)Verkehr und LagereiErbringung von Finanz- und VersicherungsdienstleistungenGrundstücks- und WohnungswesenErbringung von sonstigen wirtschaftlichen DienstleistungenÖffentliche Verwaltung, Verteidigung, SozialversicherungErziehung und UnterrichtGesundheits- und SozialwesenKunst, Unterhaltung und ErholungErbringung von sonstigen DienstleistungenPrivate Haushalte mit Hauspersonal, Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunktexterritoriale Organisationen und KörperschaftenBeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, mit Ausnahme von Beihilfen zur Bewältigung der Folgen von Naturkatastrophen