Wenn Sie als Unternehmen im Saarland durch Investitionen Arbeitsplätze schaffen oder sichern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Kontext
Das Saarland unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei Investitionsvorhaben, wenn Ihr gewerbliches Unternehmen in einem ausgewiesenen, strukturschwachen Fördergebiet liegt. Das sind das C-Fördergebiet und das D-Fördergebiet mit unterschiedlichen Förderquoten.
Sie bekommen die Förderung für Investitionen, die für Sie eine große Anstrengung hinsichtlich des Investitionsvolumens und der Zahl der geschaffenen Dauerarbeitsplätze darstellen.
Sie erhalten die Förderung normalerweise als Zuschuss zu Ihren förderfähigen Investitionskosten.
Die Investitionsbeihilfen werden Ihnen nach folgenden Höchstsätzen gewährt:
Im C-Fördergebiet erhalten Sie
als kleines Unternehmen normalerweise 28 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 30 Prozent bei besonderen Struktureffekten,als mittleres Unternehmen normalerweise 18 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten bei arbeitsplatzschaffenden Investitionen und 20 Prozent bei besonderen Struktureffekten,als großes Unternehmen normalerweise 8 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten und höchstens 10 Prozent bei besonderen Struktureffekten.Im D-Fördergebiet erhalten Sie
als kleines Unternehmen maximal 20 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten,als mittleres Unternehmen maximal 10 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.Wenn Sie Investitionen zur Schaffung eines Dauerarbeitsplatzes tätigen, so müssen Sie für die Förderfähigkeit grundsätzlich von einer maximalen Investitionssumme von EUR 500.000 pro solchen Arbeitsplatz ausgehen. Im Falle einer Ansiedlung ist eine maximale Investitionssumme von EUR 750.000 pro geschaffenen Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Wenn Sie mit Ihrer Investition einen Dauerarbeitsplatz sichern wollen, dann ist grundsätzlich eine maximale Investitionssumme von EUR 250.000 je gesicherten Dauerarbeitsplatz förderfähig.
Ihr Investitionsvolumen muss mindestens EUR 25.000 betragen.
Stellen Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn Ihres Vorhabens mit den entsprechenden Formularen beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie.
Für den Landkreis St. Wendel sowie den Saarpfalz-Kreis, die außerhalb des GRW-Gebiets liegen, gelten andere Bestimmungen.
rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland. In den C-Fördergebieten des Landes sind auch größere Unternehmen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie müssen Ihr Vorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ durchführen und die Voraussetzungen des Koordinierungsrahmens erfüllen.Sie bekommen für die Umsetzung eines Investitionsvorhabens im Fördergebiet C einen höheren Fördersatz, wenn mindestens ein besonderer Struktureffekt vorliegt. Dies sind zum Beispiel: Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen und während der Gründungsphase,Investitionen im Zusammenhang mit Ansiedlungen,Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (vor allem auch Unternehmensnachfolge),Investitionen zur Schaffung von mindestens 10 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei kleinen Unternehmen und von mindestens 20 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei mittleren Unternehmen,Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen. Dies ist der Fall, sofern die Anzahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeits-/Ausbildungsplätze mehr als 10 Prozent beträgt oder ein kleines Unternehmen erstmalig einen Ausbildungsplatz schafft,Investitionen, die im Zusammenhang stehen mit der Erlangung eines Zertifikats zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung des Qualitätsmanagements oder zur Verbesserung des Umwelt- und Energiemanagements.Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen und während der Gründungsphase,Investitionen im Zusammenhang mit Ansiedlungen,Investitionen im Zusammenhang mit der Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (vor allem auch Unternehmensnachfolge),Investitionen zur Schaffung von mindestens 10 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei kleinen Unternehmen und von mindestens 20 zusätzlichen Dauerarbeitsplätzen bei mittleren Unternehmen,Investitionen, die in besonderem Maße der Fachkräftesicherung dienen. Dies ist der Fall, sofern die Anzahl der neu zu schaffenden Ausbildungsplätze im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Antragstellung vorhandenen Dauerarbeits-/Ausbildungsplätze mehr als 10 Prozent beträgt oder ein kleines Unternehmen erstmalig einen Ausbildungsplatz schafft,Investitionen, die im Zusammenhang stehen mit der Erlangung eines Zertifikats zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Verbesserung des Qualitätsmanagements oder zur Verbesserung des Umwelt- und Energiemanagements.Wenn Sie durchschnittlich mehr als 30 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer in Ihrer zu fördernden Betriebsstätte beschäftigen, erhalten Sie keine Förderung. Beschäftigen Sie durchschnittlich mehr als 10 Prozent Leiharbeitnehmer, wird Ihr Fördersatz im Einzelfall um 20 Prozent gekürzt.Sie müssen Ihr Vorhaben grundsätzlich innerhalb eines Zeitraums von maximal 36 Monaten durchführen. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Verlängerung dieses Zeitraumes beantragen. Bis zum 30.6.2022 können Ihnen Zuschüsse für Investitionsvorhaben gewährt werden, die innerhalb von 42 Monaten durchgeführt werden. Wenn Ihr gewerbliches Investitionsvorhaben bereits bewilligt wurde, könne Sie bis zum 30.6.2022 ohne Begründung grundsätzlich eine Verlängerung des Umsetzungszeitraums um bis zu 6 Monate und im Einzelfall mit Begründung für die Verzögerung aufgrund der Coronavirus-Pandemie und deren Auswirkungen um weitere bis zu 6 Monate auf maximal 48 Monate beantragen.Unter anderem sind folgende Bereiche laut Koordinierungsrahmen der GRW von der Förderung ausgeschlossen:
gemeinnützige Unternehmen,Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung,Fortbildungsstätten und Akademien,wirtschaftsprüfende, rechts- und steuerberatende Tätigkeiten,Fischerei, Aquakultur einschließlich Verarbeitung und Vermarktung,Tierpensionen und Tierhaltung,Einrichtungen des Gesundheitswesens oder ähnliche Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen.Beachten Sie darüber hinaus bitte die Regelungen des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.